Gespräch zu Vereinszielen und Ausarbeitung eines Satzungsentwurfes
Im Rahmen der Vorbereitungen hatte am Freitag, 9. Mai ein kurzfristig vereinbartes Gespräch stattgefunden. Daran haben Bettina, Manfred, Fabian und Detlef teilgenommen. Andrea ist später hinzugekommen.
An dem Freitagvormittag wurden Meinungsverschiedenheiten diskutiert und geklärt, die sich aus dem Emailverkehr zur Vereinsgründung ergeben hatte. Außerdem wurde ein Entwurf für die Vereinssatzung ausgearbeitet.
Grundsätzliches zum Verein
Das Gespräch hat ergeben: Es soll ein normaler Verein gegründet werden. Dieser kann auch als Trägerverein für spätere initiativen-eigene Teilprojekte dienen.
Manfred ist der Ansicht, der Verein solle einen starken Vorstand bekommen. Detlef meint, die Entscheidungen sollten wie bisher auf den Initiativentreffen getroffen werden. Der Vorstand ist ausführendes Organ.
Verein und Satzung
VEREINSNAME – Eine Änderung hat sich beim Vereinsnamen ergeben. Mit Rücksicht auf die Wiedererkennung wird der Vereinsname Projektwerkstatt Essbare Stadt Minden lauten.
VEREINSSATZUNG – In der Runde wurde ein Satzungsentwurf ausgearbeitet. Als Muster diente die Satzung eine existierenden Vereins, die dazu vorgelegen hatte.
Die Vereinsziele wurden auf allgemeine Weise formuliert, sodaß die Gefahr rechtlicher Kollisionen durch Satzungskonflikte minimiert werden. Formelle Bestandteile wurden weitgehend übernommen.
Es wurde vereinbart, den Satzungsentwurf wegen der angestrebten Anerkennung der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt durchsehen zu lassen.
HAFTUNG – Von Manfred wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass der Vorstand des Vereins mit seinem Privatvermögen haftbar ist. Das muss vor allem bei Überlegungen über spätere Beschäftigung bedacht werden.
Detlef meinte, der Hinweis sollte mehr beachtet werden. Man müsste darüber nachdenken, wie eventuelle Risiken minimiert werden können.
Für den Fall von Beschäftigung wäre ein Beitritt zur Parität (DPWV) seiner Ansicht nach eine sinnvolle Maßnahme.
Vereinseinnahmen durch Eintrag in Bußgeldliste
Hingewiesen wurde auch darauf, dass man als gemeinnütziger Verein ein Eintragen in die Bußgeldlisten von Gerichten beantragen können. Gelisteten Vereinen können dann in Gerichtsurteilen von Richter/-innen Bußgelder zugesprochen werden.
Wie man in einem Beitrag des VereinsBriefes nachlesen kann gilt das entsprechend auch für Staatsanwaltschaften, Schiedsstellen, Schöffen und für Finanzämter.
Mehr Informationen – Wegweiser Bürgergesellschaft | VereinsBrief | Vereinsknowhow
Nordrhein-Westfalen – Deutscher Spendenrat | Die Welt
Sind Aufwandsentschädigungen mit Gemeinnützigkeit vereinbar?
Eine Frage war, ob Aufwandsentschädigungen an Vereinsmitglieder mit dem Status der Gemeinnützigkeit vereinbar sind. Das kann Mitglieder betreffen, die schon lange in prekärer Lebenslage leben.
Manfred meinte aus seiner Erfahrung IIRC dazu, direkte Zuwendungen für Vereinstätigkeiten im Sinne von Lohn wären problematisch bzw. nicht möglich. Aufwandsentschädigungen wären allerdings schon möglich.
Gründungsversammlung
Bei dem Gespräch wurde der Termin für die Gründungsversammlung auf den 16. Juni angesetzt.
Auf dem Initiativentreffen am 26. Mai wurde der Termin aus organisatorischen Gründen verschoben. Die Vereinsgründung soll danach im August stattfinden.
(1) Dieser Beitrag gibt den Inhalt des Arbeitsgespräch um die Vereinsgründung am 9. Mai 2014 aus meiner Erinnerung wieder. Sollte ein relevanter Punkt bzw. wichtige Einzelmeinung fehlen bitte Bescheid geben. Der wird dann ggf. nachgetragen.
(2) Dieser Beitrag wurde chronologisch rückdatiert. – Detlef Müller